Informationen für intern­ationale Studien­interessierte zum Anerkennungs­verfahren aus EU- und Nicht-EU-Ländern und zum Studiengang Master of Education

Lehramt an Gymnasien

Das allgemein bildende Gymnasium führt auf direktem Weg zum Abitur, dem höchstmöglichen Schulabschluss in Deutschland. Ziele des Schultyps Gymnasium (vgl. Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg) sind u.a. der Unterricht auf hohem Niveau in mehreren Sprachen, in den Natur- und Geisteswissenschaften sowie im musisch-ästhetischen Bereich als auch die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zum eigenverantwortlichen, selbstständigen und lebenslangen Lernen.

Weitere Informationen

Hinweise zur Lehrer*innenausbildung in Baden-Württemberg

Hinweise zum lehramtsspezifischen Studium im Bachelor-Master-System an der Universität Freiburg

 Anerkennungsverfahren aus EU- und Nicht-EU-Ländern

Falls Sie im Ausland ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben und dort unterrichten dürften,

dann ist Ihre erste Anlaufstelle das Regierungspräsidium (RP) Tübingen. Das RP Tübingen führt für alle Schularten in ganz Baden-Württemberg die Bewertung und Anerkennung ausländischer Lehrerdiplome – weltweit – durch.

Falls Ihr Abschluss vom RP Tübingen anerkannt weden kann, dann erhalten Sie im Anerkennungsschreiben Informationen, welche Leistungen Sie ggfs. noch nachholen müssen, um in den Schuldienst eintreten zu können. Für Unterstützung bei der weiteren Vorgehensweise können Sie sich an die Abteilung Beratung der School of Education FACE wenden.

Falls Sie kein zweites Fach studiert haben oder in diesem nicht genügend ECTS-Punkte erworben haben, müssen Sie ggfs. ein zweites Fach lehramtsbezogen nachstudieren. Die fachliche Beratung und den Studienverlauf des ausstehenden Studiums  müssen Sie mit der jeweiligen Fachstudienberatung besprechen.

Zu Fragen der Bewerbung und zum weiteren Verfahren der Einschreibung wenden Sie sich bitte an die Abteilung  International Admission and Service (IAS) des Service Center Studium.

Der Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse richtet sich nach den Bestimmungen der Hochschule.

Weitere Hinweise, Kontaktdaten sowie die Links zu den entsprechenden Antragsunterlagen für die Anerkennung finden Sie beim Regierungspräsidium (RP).

Falls Sie im Ausland ein Fach- oder lehramtsbezogenes Studium begonnen, aber noch nicht abgeschlossen haben,

dann führen Sie Ihr Studium im polyvalenten 2-Hauptfächer-Bachelor mit anschließendem Master of Education fort. Für eine Einstufung ins höhere Semester müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen von der Universität anerkennen lassen. Ansprechpartner sind die Fachstudienberater*innen der jeweiligen Fächer sowie der Bildungswissenschaften. Nach abgeschlossenem Master of Education und Staatsexamen (Vorbereitungsdienst) können Sie in den Staatsdienst übernommen werden.

Informationen zur Bewerbung:

Weitere Informationen zur Bewerbung im öffentlichen Dienst ohne deutsche Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Webseite “wir sind bund” vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Weitere Hinweise zum Einstellungsverfahren finden Sie auf der Webseite “Lehrer Online in Baden-Württemberg”.

Falls sie noch kein Studium in Ihrem Heimatland aufgenommen haben, dann bewerben Sie sich im regulären Verfahren für den polyvalenten 2-Hauptfach-Bachelor.

Informationen zur Bewerbung: