Gemäß dem Einstellungserlass werden „die Lehramtsbewerberinnen und –bewerber […] im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie dem regionalen Bedarf für die Einstellung ausgewählt.“ (Ziffer 1.1)
„Gemäß § 9 Beamtenstatusgesetz [werden Lehrkräfte] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt.“ (Ziffer 1)
Die Qualifikation der Lehramtsbewerberinnen und der Lehramtsbewerber wird in der Leistungszahl ausgedrückt.