Orientierungspraktikum (OSP) in der Bachelorphase und Schulpraxissemester (SPS) in der Masterphase des Studiums an der Universität

Masernschutz bei Praktika im Lehramtsstudium

Masernschutzgesetz zum 1. März 2020

Zum 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die an Schulen tätig werden sollen, der Schulleitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Dies betrifft sämtliche Praxisphasen im Lehramtsstudium wie auch das Referendariat.

Auf welche Weise dieser erforderliche Nachweis erbracht werden kann, ist im Schreiben des Kultusministeriums an alle Lehramtsstudierenden vom 5. März 2020 aufgelistet. Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie an der Schule nicht tätig werden, d.h. dass die entsprechende Schulpraxisphase erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgtem Nachweis der Masernschutzimpfung absolviert werden kann.

Orientierungspraktikum (OSP)

Das Orientierungspraktikum wird in Kompaktform mit dreiwöchiger Dauer an einem Gymnasium in Baden-Württemberg absolviert und findet in der Regel nach der Vorlesungszeit des ersten Semesters statt.

Das Orientierungspraktikum (OSP) ist im Rahmen der Option Lehramt in das Bachelorstudium integriert. Es umfasst ein dreiwöchiges Praktikum an einer Schule, das durch Workshops zur Vor- und Nachbereitung sowie ein Portfolio begleitet wird.

Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum erfolgt bis zu 6 Monate vor Beginn des Praktikums online unter www.orientierungspraktikum-bw.de. Die Anmeldung für den Vorbereitungsworkshop erfordert eine Belegung über Campus Management.

In der Regel besuchen Sie im ersten Semester die Vorlesung „Einführung in die Bildungswissenschaften“, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für das Absolvieren des Orientierungspraktikums ist. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester schließt sich dann das Orientierungspraktikum an, das aus einem Workshop zur Vorbereitung, dem Praktikum selbst und einem abschließenden Workshop zur Nachbereitung besteht.

Diese frühe Praxisphase soll Ihnen helfen, den Perspektivwechsel „von der Schülerin zur Lehrerin“ bzw. „vom Schüler zum Lehrer“ zu vollziehen und Schule als berufliches Tätigkeitsfeld kennenzulernen. Die strukturelle Verbindung von praktischer Erfahrung und theoretischer Reflexion soll Sie anregen, Ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers zu reflektieren, und dadurch eine frühzeitige Berufsorientierung und gezielte Schwerpunktsetzung im weiteren Studium ermöglichen.

Regularieren OSP:
Die Bestimmungen zum Orientierungspraktikum finden sich in § 6 (9), (11) der RahmenVO-KM und der Anlage C Optionsbereich der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten 2-Hauptfächer-Bachelorstudiengang.

Aktuelles


Für Studienanfänger*innen:

Alle Informationen rund um das Orientierungspraktikum (OSP) finden Sie hier auf dieser Seite und in unserem Infoblatt für Studienanfänger*innen. Wir informieren Sie auch im Rahmen der Informationsveranstaltungen der Universität Freiburg für Studienanfänger*innen im Oktober.


Für Studierende im OSP:

Alle aktuellen Informationen zum laufenden Orientierungspraktikum finden Sie im ILIAS-Kursraums zum Orientierungspraktikum.

Wenn Ihnen die Zugangsdaten zum Kursraum nicht (mehr) vorliegen, können Sie diese über osp@zfs.uni-freiburg.de erfragen.


Für Studierende in höheren Semestern:

a) Sie haben die Vorlesung Einführung in die Bildungswissenschaften bereits erfolgreich absolviert:

In diesem Fall bewerben Sie sich – wie Studierende im ersten Semester – um einen Praktikumsplatz (ab 6 Monaten vor Praktikumsbeginn möglich) und belegen ab Anfang Dezember in HISinOne die drei Studienleistungen zum OSP (nähere Informationen siehe OSP: Wie funktioniert’s).

Bitte senden Sie uns außerdem parallel zu Ihrer Bewerbung an der Schule eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und den bereits absolvierten Elementen im Modul Bildungswissenschaften an osp@zfs.uni-freiburg.de, damit wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler bzw. in den neuen ILIAS-Kursraum aufnehmen können.

b) Sie haben die Vorlesung Einführung in die Bildungswissenschaften noch nicht absolviert:

In diesem Fall gehen Sie bitte wie Studierende im ersten Semester vor und melden sich ab Mitte September in HISinOne für die Vorlesung an sowie ab Anfang Dezember für die drei Studienleistungen zum OSP – und bewerben sich um einen Praktikumsplatz (nähere Informationen siehe OSP: Wie funktioniert’s).


Für Lehrkräfte, die das OSP an den Schulen betreuen:

Allgemeine Informationen rund um das Orientierungspraktikum (OSP) finden Sie hier auf dieser Seite. Über spezielle Regelungen für die einzelnen OSP-Jahrgänge informieren wir die Schulen in der Regel per Post (bei dringenden Angelegenheiten per E-Mail). Bitte wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns, wenn Fragen offen sind oder Informationen nicht vorliegen.

Wie funktioniert’s?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Durchführung des dreiwöchigen Orientierungspraktikums.

Modul Bildungswissenschaften (10 ECTS-Punkte)

Vorlesung: Einführung in die Bildungswissenschaften (4 ECTS-Punkte 1):

  • Herr Dr. Johannes Vollmer, montags, 14 (c.t.) bis 16 Uhr (16.10.2023 bis 05.02.2024)

Vorbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt 1) , eintägiger Workshop:

  • Entweder Mittwoch, 21.02. oder Donnerstag, 22.02.2024 oder Samstag, 17.02. oder Samstag, 24.02.2024, jeweils 9 (s.t.) bis 17 Uhr (Studierende: Bitte halten Sie sich mind. zwei der vier Tage ganztägig frei, falls sich kurzfristig Änderungen ergeben).

Orientierungspraktikum in der Schule (4 ECTS-Punkte):

  • 26.02. bis 15.03.2024 (3 Wochen Vollzeit)

Nachbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt), Workshop halbtags:

  • Montag, 18.03. oder Samstag, 23.03.2024, 9 (s.t.) bis 13 Uhr oder 14 (s.t.) bis 18 Uhr (Studierende: Bitte halten Sie sich mind. einen der beiden Tage ganztägig frei, falls sich kurzfristig Änderungen ergeben).

1 Prüfungsordnungsänderung ab WS 2017/18, siehe http://www.jsl.uni-freiburg.de/pruefungsordnungen (–> Anlage C)

Begleitheft:

Die pädagogische Hochschule Freiburg und die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg haben in der School of Education FACE ein gemeinsames Konzept für das OSP entwickelt und geben ein Begleitheft heraus. Das Begleitheft für das WiSe 23/24 finden Sie hier.

Anhang – Portfolio Teil 2 (Aufgaben während des Praktikums):

Den Anhang zum Begleitheft mit Arbeitsanweisungen und Vorlagen zu allen Aufgaben für das Praktikum finden Studierende auf der zentralen Lernplattform ILIAS . Interessierten Lehrkräften werden die Aufgaben bei Interesse per E-Mail zugesandt.

Auf der zentralen Lernplattform ILIAS finden Sie eine monatliche Übersicht über die anfallenden Aufgaben zur Vorbereitung des Orientierungspraktikums, sowie Vorlagen für die Bearbeitung der Aufgaben, die Sie nutzen können.

Den ILIAS-Kursraum zum OSP im WiSe 2023/24 finden Sie ab dem 16. Oktober 2023 hier.  (Anmeldung mit myAccount der Uni Freiburg ist nötig).

Das Passwort für den Kursbeitritt wird Ihnen in der ersten Einheit der Vorlesung “Einführung in die Bildungswissenschaften” mitgeteilt. Wenn Ihnen das Passwort nicht (mehr) vorliegt, können Sie es per Mail an osp@zfs.uni-freiburg.de bei uns erfragen.

Sie haben die Vorlesung bereits in früheren Semestern absolviert?
Bitte melden Sie sich per Mail an osp@zfs.uni-freiburg.de bei uns mit Ihrer Matrikelnummer und der Info, dass Sie Studierende*r in höheren Semestern sind. Wir nehmen Sie dann gerne im ILIAS-Kursraum auf.

Bewerbung für das Praktikum

Belegung der drei Veranstaltungen Vor- und Nachbereitungsworkshop sowie Orientierungspraktikum

  • Für den Vorbereitungsworkshop müssen Sie sich eigenständig im Campus Management HISinOne anmelden, innerhalb von folgendem Zeitraum: 04.12.2023 (9:00 Uhr) – 14.01.2024 (23:59 Uhr)
  • Für das Orientierungspraktikum und den Nachbereitungsworkshop werden Sie Ende Januar 2024 automatisch durch das ZfS im Campus Management zugelassen.
  • Hier sind die einzelnen Schritte des Verfahrens erläutert: Leitfaden.

Abmeldung

Wenn Sie sich vor oder nach Start der Workshops sowie des Praktikums abmelden möchten bzw. wenn Sie sich abmelden müssen, informieren Sie bitte das ZfS (osp@zfs.uni-freiburg.de) – falls das Praktikum betroffen ist, zusätzlich immer die Schule. Ferner beachten Sie bitte unsere Teilnahmebedingungen (s.u.).

Vorbereitungsworkshop

Anwesenheit:

  • Anwesenheitspflicht, aktive/aufmerksame Teilnahme
  • Maximal mögliche Fehlzeit: Eine halbe Stunde
    Bei Überschreiten der maximal möglichen Fehlzeit ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich: Sie müssen den Vorbereitungsworkshop erneut absolvieren.

Orientierungspraktikum

Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung Einführung in die Bildungswissenschaften und erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsworkshop

  • Vollzeitpraktikum (40 Stunden/Woche inklusive Aufgaben), daher grundsätzliche Anwesenheitspflicht
  • Maximal mögliche Fehlzeit (in Absprache mit der Schule): drei Tage
    • Bei Fehlzeiten müssen Sie umgehend die Schule bzw. die betreuende Lehrkraft informieren
    • Bei Überschreiten der maximal möglichen Fehlzeit ist eine Fortsetzung des Praktikums nicht möglich: Sie müssen es erneut absolvieren und in diesem Falle die Schule bzw. die betreuende Lehrkraft sowie das ZfS (osp@zfs.uni-freiburg.de) informieren.

Hinweis: Bei Praktikumsstart werden Sie in der Schule bezüglich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG § 35) sowie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgeklärt. Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit:

Sie geben diese zu Antritt des OSP unterschrieben in der Schule ab. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Schule wenden.

Nachbereitungsworkshop

Voraussetzung: Ordnungsgemäße Durchführung des Orientierungspraktikums (inkl. Vorlesung und Vorbereitungsworkshop)

Anwesenheit:

  • Anwesenheitspflicht, aktive/aufmerksame Teilnahme
  • Keine Fehlzeit erlaubt
  • Bei Fehlzeiten ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich: Sie müssen den Nachbereitungsworkshop erneut absolvieren.

Vorbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt 1)

  • Anwesenheitspflicht, aktive/aufmerksame Teilnahme

Orientierungspraktikum (4 ECTS-Punkte)

  • Ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums:

    Sie sollen sich ca. 8 Stunden pro Tag mit den entsprechenden Aufgaben auseinandersetzen. Dies beinhaltet die Anwesenheit an der Schule und die Vor- und Nachbereitung der zu leistenden Aufgaben; die zeitliche Aufteilung sprechen Sie mit der Schule ab.

    Die ordnungsgemäße Durchführung weisen Sie durch eine Praktikumsbestätigung der Schule nach.

    Bitte laden Sie uns die Praktikumsbestätigung als pdf auf ILIAS hoch, bis 18.03.2024, 9:00 Uhr bzw. sobald Sie sie von der Schule erhalten haben.

    Durchführung der Pflichtaufgaben zu Portfolio Teil 2 (s. Begleitheft Kapitel 2.4) sowie Hochladen auf ILIAS bis 18.03.2024, 9:00 Uhr.

Nachbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt)

  • Anwesenheitspflicht, regelmäßige Teilnahme
  • Im Anschluss an den Workshop: Durchführung der Pflichtaufgaben zu Portfolio Teil 3 (s. Begleitheft Kapitel 3) sowie Hochladen auf ILIAS bis 22.04.2024.

1 Prüfungsordnungsänderung ( Anlage C) seit WS 2017/18

Unfallversicherung

Im Praktikum besteht für Sie Unfallversicherungsschutz. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Freiburg:
https://www.swfr.de/geld/versicherungen

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Sie allein unterrichten, sondern immer in Zusammenarbeit oder Begleitung von Lehrkräften. Sollten Sie in Absprache mit der Schulleitung und in gegenseitigem Einvernehmen dennoch einzelne Stunden alleine unterrichten, muss sichergestellt sein, dass die Schule oder eine Lehrkraft Sie mit unter ihren Versicherungsschutz nimmt und dies im Schadensfall auch gegenüber der Versicherung vertritt. Studierende haben lediglich subsidiären Versicherungsschutz (Haftpflicht). Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite des Studierendenwerks Freiburg: https://www.swfr.de/geld/versicherungen

Um den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu vermeiden, sollten zudem die*der Schulleiter*in und/oder die verantwortliche Lehrkraft mit Ihnen vorher besprechen, an wen man sich in schwierigen Situationen unmittelbar wenden kann und was im Notfall zu tun ist. In besonders gefahrenträchtigen Unterrichtssituationen (Sportunterricht, naturwissenschaftliche Experimente etc.) sollte die Schule Sie unter keinen Umständen alleine lassen.

Schlüsselversicherung

Es wird nicht erwartet, dass Sie Schulschlüssel erhalten. Gibt eine Schule dennoch Schlüssel aus, gilt Folgendes: Studierende sind nicht gegen den Verlust versichert. Wenn die Schule das Risiko des Schlüsselverlusts nicht übernehmen möchte, wäre Ihnen eine private Haftpflichtversicherung unter Einschluss einer Schlüsselversicherung zu empfehlen.

Bei Praktikumsstart werden Sie in der Schule bezüglich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG § 35) sowie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgeklärt.

Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit:

Sie geben diese zu Antritt des Orientierungspraktikums unterschrieben in der Schule ab. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Schule wenden.

Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Es gilt nicht nur für Frauen in Beschäftigung, sondern erstmals u.a. auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Hochschulveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden. Bei externen Praktika ist in der Regel die Einrichtung, mit der das Praktikumsverhältnis vereinbart wurde (also für das OSP die Schule), Arbeitgeber im Sinne des Mutterschutzgesetzes.

Wir bitten schwangere und stillende Studentinnen, sich möglichst zeitnah zu informieren und beraten zu lassen:

  • Was die Teilnahme an den Vor- und Nachbereitungsworkshops angeht, so finden Sie detaillierte Informationen und Beratungsangebote auf der Seite des Service Center Studium (SCS)
  • Bezüglich der Teilnahme am Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Lehrkraft der Schule.

Zum 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die an Schulen tätig werden sollen, der Schulleitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Dies betrifft sämtliche Praxisphasen im Lehramtsstudium wie auch das Referendariat.

Auf welche Weise dieser erforderliche Nachweis erbracht werden kann, ist im Schreiben des Kultusministeriums an alle Lehramtsstudierenden vom 5. März 2020 aufgelistet. Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie an der Schule nicht tätig werden, d.h. dass die entsprechende Schulpraxisphase erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgtem Nachweis der Masernschutzimpfung absolviert werden kann.

Das ZfS verbucht die jeweils vorgesehenen ECTS-Punkte, sobald alle erforderlichen Studienleistungen erfolgreich erbracht und die Portfolios gesichtet wurden. Einsehen können Sie die verbuchten Studienleistungen ab August/September über Ihre Leistungsübersicht in HISinOne.

Weitere Informationen

Konzept, Kontakt & Evaluationen

Schulpraxissemester (SPS)

Das Schulpraxissemester ist eine 12-wöchige Praktikumsphase, die immer im Wintersemester in der Zeit zwischen September (frühestens eine Woche vor Schulferienende) und Dezember (vor Weihnachtsferienbeginn) stattfindet.

Die verstärkte Berufsbezogenheit des M. Ed. findet Ausdruck im Schulpraxissemester (SPS), das an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden muss. In Absprache mit der Schulleitung kann eine benachbarte Gemeinschaftsschule einbezogen werden. Es ist verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums; das Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes. Das SPS besteht aus der unterrichtlichen Praxis und der Teilnahme am Schulleben sowie den Begleitveranstaltungen in Fachdidaktik und Pädagogik und Psychologie, die an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAL) stattfinden. Bei der Ausbildung im SPS kooperieren die Schulen und Seminare mit der Hochschule.

Regularieren SPS:
Die Bestimmungen zum Schulpraxissemester finden sich in § 6 (12)ff. der RahmenVO-KM und sind in der Handreichung zum Schulpraxissemester genauer ausgeführt.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zum Schulpraxissemester im Master of Education erfolgt online über das Online-Portal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.

Für die Anmeldung benötigen Sie die Daten, die Sie vom Zentralen Prüfungsamt Master of Education erhalten. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren (u. a. zum Zeitplan) finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes Master of Education unter dem Stichwort Schulpraxissemester.

Zeitpunkt, Ort und Dauer

Das Schulpraxissemester umfasst 12 Unterrichtswochen und kann nur im Wintersemester absolviert werden. Es beginnt regelmäßig im Herbst nach den Sommerferien (frühestens eine Woche vor Schulferienende) und endet entsprechend im Dezember vor den Weihnachtsferien. Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Vollzeitpraktikum, das Sie im Rahmen der unterrichtlichen Praxis an der Schule bzw. im Rahmen der Begleitveranstaltungen am Seminar absolvieren. Während dieser Zeit finden keine Veranstaltungen an der Universität statt.

In Freiburg absolvieren Sie das Praktikum im 3. Semester des Masterstudiums, wenn Sie den M. Ed. zum Wintersemester begonnen haben, bzw. im 2. Semester, wenn Sie im Sommersemester begonnen haben. Im Anschluss an das SPS bietet die Universität im Januar ein spezielles Veranstaltungsangebot an, das terminlich auf das SPS abgestimmt ist. Der Veranstaltungsbeginn ist in der Regel im Januar.

Um Ihnen ein kohärentes Studium im M.Ed. anzubieten, in dem die Inhalte der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft aufeinander abgestimmt sind, empfiehlt die Universität Freiburg zwar nachdrücklich das SPS im 2. bzw. 3. Mastersemester zu absolvieren, aber natürlich können Sie das SPS auch erst in einem späteren Wintersemester absolvieren. Achten Sie dann jedoch darauf, wie der Studienverlauf in Ihren jeweiligen Fächern organisiert ist und wie sich diese Verschiebung dann gegebenenfalls auf die Belegung von Kursen auswirken kann. Die Fächer binden das SPS unterschiedlich in die Master-Struktur ein.

Sie können das SPS an Schulen (allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Schulen) in ganz Baden-Württemberg absolvieren. Je nach Schulstandort ist dann ein anderes Seminar für die Begleitveranstaltungen zuständig.

Insbesondere bei sog. ‘kleinen Fächern’ kann es sein, dass die Praxis an der Schule zwar möglich ist, eine Ausbildung am zur Schule gehörigen Seminar aber nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an die Lehramtsberatung.

 

Ausbildungselemente

Das SPS soll Ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule ermöglichen unter professioneller Begleitung durch die Schulen, Seminare und Hochschulen. Der Schulalltag mit den verschiedenen Unterrichtssituationen, unterschiedlichen Lehrerprofilen, aber auch den spezifischen Belastungen des Berufs kann von Ihnen somit unmittelbar erfahren werden. Darüber hinaus gewinnen Sie vertiefende Einblicke in das Lern-, Sozial- und Freizeitverhalten von Schülerinnen und Schülern und können nochmals Ihre Berufseignung reflektieren.

Das SPS an der Schule

An der Schule sollen Sie sowohl die unterrichtliche Praxis als auch das Schulleben insgesamt erleben. Die Teilnahme am Schulleben beinhaltet in der Regel eine mindestens halbtägige Anwesenheit. Sie umfasst insbesondere:

  • die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche); insgesamt in der Regel 120 Stunden, davon mindestens 30 Stunden angeleiteter eigener Unterricht,
  • die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Schulfeiern, Sporttagen, Landheimaufenthalten,
  • die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Konferenzen aller Art, Elternabenden,
  • das Kennenlernen der Partner der Schule, z.B. Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen,
  • die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen der Ausbildungslehrkraft und der Schule,
  • die Dokumentation des SPS im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios.

Alle Tätigkeiten stimmen Sie mit der Ausbildungslehrkraft an der Schule ab.

Begleitung des SPS durch die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

Die unterrichtliche Praxis wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen der Seminare aufgearbeitet. Auf die Fachdidaktik entfallen dabei 32 Stunden, d.h. in der Regel 16 Stunden pro Fach, auf die Bildungswissenschaften (Pädagogik/Pädagogische Psychologie) ebenfalls 32 Stunden. In den Fachdidaktiken können affine Fächer zusammengefasst werden. Die Begleitveranstaltungen finden in der Regel blockweise statt. Den Terminplan, an welchen Tagen diese Veranstaltungen stattfinden, erstellen die Seminare zu Beginn der Sommerferien und teilen ihn den Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend rechtzeitig vor Beginn des SPS mit.

Weitere Hinweise zum Umfang der Seminarveranstaltungen und der Anwesenheitspflicht finden Sie in der Handreichung zum Schulpraxissemester und dem Merkblatt zur Anwesenheitspflicht.

Kriterien für die Beurteilung am Ende des SPS

Das SPS, das 16 ECTS-Punkte umfasst, muss als Modul bestanden werden; bei Nichtbestehen erfolgt die Wiederholung an einer anderen Schule. Bei erneutem Nichtbestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen. Auf Vorschlag der Ausbildungslehrkraft und im Einvernehmen mit dem zuständigen Seminar entscheidet die Schulleitung, ob das SPS bestanden wurde. Grundlage für die Entscheidung ist, ob die didaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen im Praktikum dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind. Kriterien für die Beurteilung dieser Kompetenzen sind insbesondere:

  1. Fähigkeit zur Strukturierung, Methodenbewusstsein, Reflexionsfähigkeit, fachliches Interesse
  2. Haltung und Auftreten, Sprache und Kommunikationsfähigkeit, Ausgeglichenheit und Belastbarkeit, Empathiefähigkeit und erzieherisches Wirken.

Regularien Beurteilung SPS:
Die Bestimmungen zu den Bestehenskriterien und dem Bestehensverfahren des SPS finden sich in § 6 (13)f. der RahmenVO-KM.
In Anlage 1 der Handreichung zum SPS sind die Kriterien für die Beurteilung des SPS detailliert aufgelistet.

Verbuchung des SPS

Die Schulen und Seminare tragen den Bestehensvermerk bis Ende Januar ins Online-System ein. Im Februar werden die Ergebnisse vom Prüfungsamt dann ins universitäre System übertragen. Die Leistung erscheint dann in Ihrer Leistungsübersicht. Bitte reichen Sie beim Zentralen Prüfungsamt keine Bescheinigungen ein.

Anerkennung eines im Rahmen der GymPO absolvierten SPS

Beim Wechsel im Rahmen eines Lehramtsstudiums von der Prüfungsordnung Staatsexamen (GymPO I von 2009) zu polyvalentem 2-Hauptfächer-Bachelor und Master of Education (RVO-KM) wird ein schon absolviertes 13-wöchiges Schulpraxissemester (Staatsexamen GymPO I) grundsätzlich als 12-wöchiges Schulpraxissemester (M. Ed. RVO-KM) anerkannt. Die Anerkennung erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt Master of Education. Es ist kein Anerkennungsverfahren durch das Landeslehrerprüfungsamt notwendig. Ein Zugang zum Referendariat in Baden-Württemberg ist auch mit einem solchen anerkannten Praxissemester gesichert.

Für die Verbuchung Ihres schon absolvierten SPS stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung (Formular als PDF) beim Zentralen Prüfungsamt Master of Education, Herrn Schwenzfeuer (per Post, nicht per Mail):

Zentrales Prüfungsamt
Master of Education
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

und legen mit dem Antrag die Bestehensbescheinigung des SPS gemäß GymPO vor.

Anerkennung eines SPS im Ausland

Für die Anerkennung eines SPS im Ausland ist nicht das Zentrale Prüfungsamt Master of Education zuständig. Alle Zuständigkeiten finden Sie auf der folgenden Webseite.

Weitere Informationen

Beratung & Kontakt

Die Abteilung Beratung und Praxisvernetzung ist für Sie erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das lehramtsspezifische Studium. Wir bieten individuelle Beratung auch zum Schulpraxissemester und zum Auslandsaufenthalt an.