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Alle Anlauf- und Beratungsstellen rund um das Lehramtsstudium an den Freiburger Hochschulen sowie außerhalb der Hochschulen finden Sie auf der Seite Seite Beratung & Kontakt.
In der Regel nicht. Zum Einen ist das Orientierungspraktikum im polyvalenten 2-HF-Bachelorstudiengang verortet, aus diesem Grund können Praktika, die vor dem Studium erbracht wurden, in der Regel nicht anerkannt werden. Des Weiteren hat das Orientierungspraktikum an der Universität Freiburg ein sehr spezielles Konzept mit begleitenden Workshops und Pflichtaufgaben, so dass viele andere Praktika nicht anerkannt werden können.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Während Sie sich für das Orientierungspraktikum an einer Schule Ihrer Wahl bewerben können, werden Sie im Referendariat einer Schule zugewiesen. In der Regel werden es also unterschiedliche Schulen sein, an denen Sie die verschiedenen Praxisphasen (Orientierungspraktikum im poly-Bachelor, Schulpraxissemester im M.Ed. und Referendariat) absolvieren. Verschiedene Schulen kennenzulernen ist auch unter Lern- und Erfahrungsgesichtspunkten sehr sinnvoll.
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Nein. Ein Vereinspraktikum muss von Sportstudierenden bei der Bewerbung zum Referendariat nachgewiesen werden. Weiterführende Hinweise zu den erforderlichen Praktika für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier.
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Nein. Das Orientierungspraktikum (OSP) ist Teil des bildungswissenschaftlichen Moduls und damit nicht fächerabhängig. Sie müssen es nicht nochmal belegen, wenn Sie einen Fachwechsel durchführen.
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Ja: Das ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch nur so gemacht werden, wenn es zwingende Gründe dafür gibt.
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Nein: Das Orientierungspraktikum (OSP) ist im Bachelorstudiengang verortet und kann daher nicht im Vorfeld des Studiums absolviert werden.
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Nein: Es wird empfohlen, das Praktikum samt des Vor- und Nachbereitungsworkshops nach der Vorlesungszeit des 1. Fachsemesters zu machen, es ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. im 3. oder 5. Fachsemester) möglich.
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Nein: Das OSP muss an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden; ein Anspruch auf einen bestimmten Praktikumsort oder eine bestimmte Praktikumsschule besteht jedoch nicht.
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Grundsätzlich ja – laut dem Kultusministerium Baden-Württemberg sollen Sie sich ausschließlich an einem der staatlich anerkannten Gymnasien oder beruflichen Schulen anmelden, die auf der zentralen Plattform zur Auswahl stehen.
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Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen erwerben möchten, müssen Sie ordentlich immatrikulierte*r Studierende*r der Universität Freiburg sein.
Sie sollten sich möglichst bald nach Beginn Ihres Musikstudiums für Ihr zweites Fach an der Universität Freiburg einschreiben.
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