Das Zentrale Prüfungsamt Master of Education der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist zuständig für: die Leistungen im Bereich der Bildungswissenschaften, das Schulpraxissemester und die Abschlussdokumente.

Informationen des Prüfungsamts für Studierende

Hier finden Sie die Studien- und Prüfungsordnung Master of Education in der nicht-amtlichen Lesefassung:

Allgemeiner Teil

Anlage A

Anlage B

Anlage C

Ergänzend zu den Studien- und Prüfungsordnungen gilt die Corona-Satzung der Albert-Ludwigs-Universität (hier die Lesefassung).

Weitere Rechtsgrundlagen und Satzungen der Universität Freiburg finden Sie hier.

Die Anmeldung der Prüfungsleistungen/Registrierung der Studienleistungen für den Studienbereich Bildungswissenschaften des Master of Education erfolgt für das Wintersemester 2024/25 vom (15.11.2024-15.01.2025) in HISinOne (für die Studienfächer gelten abweichend hiervon die jeweiligen Regelungen der zuständigen Prüfungsämter).

Bitte beachten Sie die Bedienungshinweise und die Informationen.

Sollte eine elektronische Anmeldung während des Anmeldezeitraumes aus  technischen Gründen nicht möglich sein, melden Sie sich zeitnah per Mail bei der Geschäftsführung.

Bitte beachten Sie, dass das „Belegen“ von Lehrveranstaltungen, das in den Bildungswissenschaften vor Beginn und am Anfang der Vorlesungszeit durchgeführt wird, die Prüfungsanmeldung/Registrierung der Studienleistungen nicht ersetzt.

Auch das Eintragen in Listen oder ILIAS-Kurse in den jeweiligen Veranstaltungen ersetzt nicht die selbständige Anmeldung/Registrierung der Leistungen in HISinOne. Dies gilt es insbesondere bei Veranstaltungen an der PH Freiburg zu beachten. 

Die Verbuchung der Prüfungsleistungen/Studienleistungen für den Studienbereich Bildungswissenschaften erfolgt für das Sommersemester 2024 bis zum 18.10.2024  in HISinOne.

Ab dem Sommersemester 2023 werden im Modul “Innovieren und Professionalisieren” keine Workshops (1 + 1 ECTS) mehr angeboten, sondern stattdessen eine zweiteilige Übung (2 ECTS).

Sollten Sie nur einen der beiden Workshops absolviert haben, gilt:

 

  • Übung Teil 1 ist äquivalent zu dem Workshop Gesundheitsförderung und Stimme
  • Übung Teil 2 ist äquivalent zu dem Workshop zu personalen Kompetenzen von Lehrkräften

Daraus folgt:

  • Fehlt Ihnen noch der Workshop Gesundheitsförderung und Stimme müssen Sie nur Teil 1 der Übung (angeboten in den Sommersemestern) absolvieren. Achtung: In diesem Fall können Sie für die Übung keine Studienleistung registrieren. Die Verbuchung wird nach Semesterabschluss von Seiten des Prüfungsamtes selbständig vorgenommen.
  • Fehlt Ihnen noch der Workshop zu personalen Kompetenzen von Lehrkräften müssen Sie nur Teil 2 der Übung (angeboten in den Wintersemestern) absolvieren. Achtung: In diesem Fall können Sie für die Übung keine Studienleistung registrieren. Die Verbuchung wird nach Semesterabschluss von Seiten des Prüfungsamtes selbständig vorgenommen.
  • Haben Sie noch keinen Workshop absolviert, müssen Sie die beiden Teile der Übung belegen. Achtung: In diesem Fall müssen Sie im Wintersemester die Studienleistung selbständig über HISinOne registrieren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsführung des Zentralen Prüfungsamtes (PD Dr. S. Schwenzfeuer, s. “Team & Kontakt”)

Kann ein/e  Studierende*r  wegen einer Erkrankung eine studienbegleitende Prüfung (im Bereich Bildungswissenschaft) nicht ablegen, kann sie/er beim Prüfungsausschuss die Genehmigung eines Prüfungsrücktritts wegen Krankheit beantragen. Der Antrag ist spätestens drei Werktage nach dem Prüfungstermin beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

Der Rücktrittsgrund ist glaubhaft zu machen, d.h. der/dem Studierenden obliegt die Darstellungs- und  Beweislast für die Prüfungsunfähigkeit. Gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung ist daher ein ärztliches Attest vorzulegen, das den Prüfungsausschuss in die Lage versetzt, aufgrund der Beschreibung der Symptome der Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit über die Frage der Prüfungsunfähigkeit zu entscheiden. Die Angabe einer Diagnose ist hierfür nicht erforderlich, sie kann jedoch zweckmäßig sein, wenn damit auch die Symptome beschrieben werden (z.B. fieberhafte Erkältung). Die ärztliche Untersuchung muss spätestens am Tag der Prüfung stattfinden.

Sogenannte „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“, die zur Vorlage beim Arbeitsgeber oder bei der Krankenkasse vorgesehen sind, versetzen den Prüfungsausschuss nicht in die Lage, die Frage der Prüfungsunfähigkeit zu beurteilen, weshalb eine Genehmigung des Rücktritts auf dieser Basis nicht möglich ist.

Für den Antrag sollte das vom Zentralem Prüfungsamt, Master of Education zur Verfügung gestellte Formular verwendet und in Druckschrift ausgefüllt werden.

Der Antrag auf Genehmigung eines Prüfungsrücktritts ist unverzüglich beim Zentralem Prüfungsamt Master of Education einzureichen (per Post, nicht per E-Mail):

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf!!! (Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich)

Im Falle einer Genehmigung des Rücktritts durch den Zentralen Prüfungsausschuss erfolgt keine gesonderte Mitteilung. Der Rücktritt wird dann von Seiten des Prüfungsamtes direkt eingetragen. Im Falle einer Ablehnung ergeht ein Bescheid.

Die Prüfungstermine erfragen Sie bitte beim jeweiligen Dozierenden.

Die Prüfungen an den Sonderterminen sind ausschließlich für Studierende vorgesehen, 1.) deren Prüfung am regulären Termin mit “nicht bestanden” gewertet wurde, 2.) denen aufgrund von Krankheit vom Zentralen Prüfungsausschuss ein Rücktritt von dem regulären Prüfungstermin genehmigt wurde oder 3.) denen aufgrund eines sonstigen Grundes vom Zentralen Prüfungsausschuss die Teilnahme bewilligt wurde.

In allen Fällen ist eine erneute Anmeldung der Prüfungsleistung in HISinOne nötig (Anmeldung für 2. Periode ). Die Anmeldung der Sondertermine im  Sommersemester 2024 erfolgt vom 30.09.–07.10.2024.

Sollte es bei der elektronischen Anmeldung technische oder anderweitige Schwierigkeiten geben, melden Sie sich umgehend per Mail bei der Geschäftsführung.

Beachten Sie bitte, dass (Wiederholungs-)Prüfungen nicht am Sondertermin abgelegt werden müssen. Es ist ebenso möglich, diese zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des § 17 StPO M.Ed. Wiederholungsprüfungen sind im  jeweils nächsten Semester abzulegen. Wird die Prüfung im Folgesemester nicht angeboten, ist die Wiederholungsprüfung im übernächsten Semester abzulegen. Wird eine Wiederholungsprüfung nicht fristgemäß absolviert, gilt sie als nicht bestanden.

Mit der Selbstbedienungsfunktion „Leistungsübersicht“ können Sie überprüfen, welche Studien- und Prüfungsleistungen Sie bereits erbracht haben bzw. welche dieser Leistungen dem Prüfungsamt vorliegen.

Offizielle Leistungsübersichten dürfen ausschließlich vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellt werden.

Für den Bereich Bildungswissenschaft können offizielle Leistungsübersichten schriftlich (formlos) bei dem Zentralem Prüfungsamt Master of Education beantragt werden (per Post, nicht per Mail):

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf!!! (Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich)

Die offizielle Leistungsübersicht wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrages auf dem Postweg zugestellt.

Wir weisen darauf hin, dass das Prüfungsamt während Ihres gesamten M.Ed.-Studiums auf Ihre im zentralen EDV-System der Universität gespeicherten Daten (z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zugreifen. Wir möchten Sie daher dringend bitten, die gespeicherten Angaben unbedingt über die „Online-Funktionen“  der  Studierendenselbstverwaltung  zu  prüfen und  eventuell  erforderliche  Korrekturen  oder Änderungen (z.B. Ihrer Anschrift) zeitnah durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass für jede/n Studierende*n pro Semester in der Regel höchstens drei offizielle Leistungsübersichten ausgestellt werden können. Sollten Sie eine größere Anzahl von Leistungsübersichten benötigen, bedarf dies einer besonderen Begründung.

An anderen Hochschulen erbrachte Leistungen können evtl. im Master of Education anerkannt werden. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt durch Antrag des/der Studierenden. Verwenden Sie hierfür bitte das bereitgestellte Formular und beachten Sie die enthaltenen Hinweise. Der Zentrale Prüfungsausschuss Master of Education prüft Anerkennungsanträge ausschließlich für den Bereich Bildungswissenschaften. Für Anerkennungen in den Studienfächern sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse zuständig.

Wollen Sie die Masterarbeit im Bereich Bildungswissenschaften anfertigen, müssen Sie die Zulassung beim Zentralen Prüfungsausschuss M. Ed. beantragen. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular zur Anmeldung (schreiben Sie hingegen die Masterarbeit in einem Ihrer Fächer, müssen Sie sich an den jeweilig zuständigen Fachprüfungsausschuss wenden).

Auf dem Formular unterschreibt Ihr/e Betreuer*in, dass er/sie Ihnen ein bestimmtes Thema vorschlägt. Nach Unterschrift müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit unverzüglich einreichen, spätestens jedoch 14 Tage danach. Den Antrag reichen Sie bitte beim Zentralen Prüfungsamt (per Post, nicht per Mail) ein:

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Beachten Sie, dass zwischen Antragseingang und Zustellung des Zulassungsbescheids bis zu vier Wochen liegen können.

Die Zulassung zur Masterarbeit in den Bildungswissenschaften kann jederzeit beantragt werden. Beachten Sie aber bitte die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 18 StPO M. Ed.

Ab Datum der Zulassung haben Sie vier Monate Zeit für die Anfertigung der Arbeit. Die genaue Abgabefrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid. Nach Fertigstellung reichen Sie die Arbeit postalisch (eine persönliche Abgabe ist derzeit nicht möglich) beim Zentralen Prüfungsamt M. Ed. ein:

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf!!!

Es sind zwei Exemplare der Arbeit in gebundener Form einzureichen. Zusammen mit der Masterarbeit sind die hier bereitgestellten Unterlagen abzugeben.

Wenn der/die Betreuer/in der Masterarbeit im Bereich Bildungswissenschaften nicht der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität angehört (sondern bspw. der PH Freiburg) oder das Thema der Masterarbeit zwei Disziplinen entnommen ist, bestellt der Zentrale Prüfungsausschuss gemäß § 19 Absatz 8 StPO M.Ed. eine/n Zweitgutachter/in.  Der/die Zweitgutachter/in muss eine prüfungsberechtigte Person des Instituts für Erziehungswissenschaft sein. Beachten Sie die hier bereitgestellten Informationen und das entsprechende Formular.

Etwa zwei Monate nach Abgabe Ihrer Arbeit können Sie mit der Verbuchung der Bewertung rechnen.

Das Zentrale Prüfungsamt M. Ed. ist für die Anmeldung und die Verbuchung des Schulpraxissemesters (SPS) zuständig. 

Zur Anmeldung des SPS im Herbst/Winter 2024:

Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt online und zentral über ein Portal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Im April werden Ihre Daten vom Zentralen Prüfungsamt Master of Education in dieses Portal  eingepflegt, damit Sie sich zum SPS anmelden können. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihre Daten in HISinOne immer aktuell sind; hinterlegen Sie nach Möglichkeit dort die von der Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse (möglichst keine gmail-, web-, yahoo-, etc. -Adressen). Für das Online-Portal erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsamt M. Ed. rechtzeitig vor der Anmeldephase, bis spätestens 20. April 2024, Ihre Zugangsberechtigung per Mail.

  1. In der ersten Phase vom 21. April. bis 04. Mai 2024 können Sie im Online-System unter: https://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za242/cgi-bin/SPS.pl Ihre erforderlichen persönlichen Daten ergänzen und sich an bis zu fünf Schulen vormerken. Ohne eine Vormerkung an mindestens einer Schule werden Sie am Zuweisungstag keiner Schule zugewiesen. Diese Phase sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nutzen.
  2. Am Zuweisungstag, dem 05. Mai 2024, werden Sie vom Online-System unter Berücksichtigung der schulischen Rahmenbedingungen und Ihrer Schulwünsche automatisch an eine geeignete Schule eingebucht. An diesem Tag haben Sie nur eingeschränkten Zugriff auf das Online-System.
  3. In der zweiten Phase vom 06. bis 12. Mai 2024 können Sie im Online-System überprüfen, an welcher Schule Sie eingebucht worden sind. Bei Bedarf können Sie im Rahmen der dann noch vorhandenen Kapazitäten an den Schulen die Ihnen zugewiesene Schule wechseln bzw. – falls keine passende Schule für Sie gefunden wurde – sich selbst noch eine geeignete Schule suchen und direkt dort anmelden. Bitte nehmen Sie – sobald Sie Ihre Schule kennen – Kontakt mit dieser Schule auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Bitte sehen Sie davon ab, sich bei Schulen direkt zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt zentral und ausschließlich online. Die Platzvergabe erfolgt automatisiert, die Schulen haben darauf keinen Einfluss.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig für das Wintersemester 2024/25 rückmelden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen Sie während des SPS an der Universität immatrikuliert sein. Am 31.8.2024 erfolgt deshalb eine Überprüfung des Studierendenstatus aller Bewerber durch das Zentrale Prüfungsamt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht rückgemeldet sein, wird Ihr Praktikumsplatz storniert. Kümmern Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig um eine Rückmeldung (ab dem 01.06.2024 möglich). Beachten Sie bitte, dass bei eigenständiger Überweisung des Semesterbetrags zwischen Zahlungsanweisung und Rückmeldevermerk bis zu 14 Tage liegen können.

Alle Informationen zum SPS finden Sie unter folgendem Link: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/schulpraktika/Schulpraxissemester+Gymnasium+gemaess+RVO_KM+von+2015

Bitte lesen Sie alle dort eingestellten Dokumente sorgfältig durch.

Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Ausführungen in § 5 der Studien- und Prüfungsordnung Master of Education an der Universität Freiburg.

Zur Verbuchung des SPS Herbst/Winter 2024:

Die Schulen und Seminare tragen den Bestehensvermerk bis 31.01.2025 ins Online-System ein. Im Laufe des Februar 2025 werden die Ergebnisse vom Prüfungsamt dann ins universitäre System übertragen. Die Leistung erscheint dann in Ihrer Leistungsübersicht. Bitte reichen Sie beim Zentralen Prüfungsamt keine Bescheinigungen ein.

Anerkennung des SPS:

Falls Sie schon ein Praktikum im Ausland absolviert haben oder ein solches planen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Anrechnung von Auslandsaufenthalten in der Handreichung zum SPS unter Punkt 3.2. Zuständig ist für Sie das Landeslehrerprüfungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart (Ansprechpartner: Hr. Häberle). Es können maximal acht der insgesamt zwölf Wochen des SPS durch Anerkennung ersetzt werden. Bescheide des Landeslehrerprüfungsamtes Stuttgart über anerkannte Auslandspraktika legen Sie bitte der Schulleitung Ihrer Schule vor, an der Sie den vierwöchigen Teil Ihres Praktikums absolvieren. Bitte reichen Sie beim Zentralen Prüfungsamt keine Bescheide ein.

Ausschließlich in dem Fall, dass Sie das Schulpraxissemester im Ganzen an einer baden-württembergischen Schule bereits erfolgreich absolviert haben, können Sie dieses direkt beim Zentralen Prüfungsausschuss für den Master of Education anerkennen lassen. Bitte verwenden Sie für den Anerkennungsantrag das entsprechende Formular. Fügen Sie die benötigen Nachweise (beglaubigte Kopie) bei.

Sobald alle Leistungen in Ihren Fächern, in den Bildungswissenschaften, die Masterarbeit sowie das Schulpraxissemester verbucht sind, können die Abschlussdokumente beantragt werden (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Zusätzlich erhalten Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente. Die Ausstellung erfolgt  auf schriftlichen Antrag beim Zentralen Prüfungsamt M. Ed. mit dem hier zur Verfügung gestellten Antragsformular (nur per Post,  nicht per E-Mail):

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf! (Eine persönliche Abgabe ist in der Regel nicht möglich)

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung (Antragseingang) und Zustellung der Abschlussdokumente etwa vier Wochen liegen.

Insbesondere wenn Sie in den Referendarsdienst eintreten wollen, müssen Sie genügend Zeit einplanen: Die Nachreichfrist beim Regierungspräsidium endet Anfang Dezember für den Referendarsdienst im folgenden Januar, entsprechend müssen Sie spätestens Anfang November beim Zentralen Prüfungsamt die Abschlussdokumente beantragen.

Dem Antrag ist eine Adressmitteilung beizufügen. An die genannte Adresse werden die Abschlussdokumente versandt. Denken Sie bitte daran (falls Sie vorhaben zu verziehen), dass die Adresse auch ca. vier Wochen nach Antragstellung noch gültig sein muss (solange benötigt die Ausstellung der Dokumente).

Falls Sie keinen polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vor Ihrem Masterstudium abgeschlossen haben, müssen Sie dem Antrag in jedem Fall Bescheinigungen über die nachgeholten Leistungen beifügen (für jedes Studienfach eine).  Dies gilt auch für den Fall, dass Sie keine Leistungen nachholen mussten. Die Bescheinigungen müssen genaue Angaben über die nachgeholten Leistungen enthalten. Sie erhalten diese Bescheinigungen von den für Ihre Studienfächer zuständigen Prüfungsämtern. Die Bescheinigungen müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Falls Sie sonstige Leistungen an der Universität Freiburg erbracht haben, die nicht in die Masterprüfung eingehen, können diese nachrichtlich ausgewiesen werden. Hierzu reicht ein formloser Antrag. Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Sobald alle Leistungen in Ihrem Erweiterungsfach verbucht sind, können die Abschlussdokumente beantragt werden (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Zusätzlich erhalten Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente. Die Ausstellung erfolgt  auf schriftlichen Antrag beim Zentralen Prüfungsamt M. Ed. mit dem hier zur Verfügung gestellten Antragsformular (nur per Post,  nicht per E-Mail):

Zentrales Prüfungsamt Master of Education
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Bismarckallee 22
79085 Freiburg

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf!!! (Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich)

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung (Antragseingang) und Zustellung der Abschlussdokumente etwa vier Wochen liegen.

Insbesondere wenn Sie in den Referendarsdienst eintreten wollen, müssen Sie genügend Zeit einplanen: Die Nachreichfrist beim Regierungspräsidium endet Anfang Dezember für den Referendarsdienst im folgenden Januar, entsprechend müssen Sie spätestens Anfang November beim Zentralen Prüfungsamt die Abschlussdokumente beantragen.

Dem Antrag ist eine Adressmitteilung beizufügen. An die genannte Adresse werden die Abschlussdokumente versandt. Denken Sie bitte daran (falls Sie vorhaben zu verziehen), dass die Adresse auch ca. vier Wochen nach Antragstellung noch gültig sein muss (solange benötigt die Ausstellung der Dokumente).

Falls Sie keinen Master of Education an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vor Ihrem Masterstudium abgeschlossen haben, müssen Sie dem Antrag in jedem Fall Bescheinigungen (Urkunde, Zeugnis als beglaubigte Kopien) über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für den Schultyp Gymnasium beifügen. Die Dokumente zum Erweiterungsfach können nur ausgehändigt werden, sofern ein Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium bzw. ein Staatsexamensstudiengang für das Lehramt Gymnasium bereits erfolgreich abgeschlossen wurde.

Falls Sie sonstige Leistungen an der Universität Freiburg erbracht haben, die nicht in die Masterprüfung eingehen, können diese nachrichtlich ausgewiesen werden. Hierzu reicht ein formloser Antrag. Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Die Erweiterungsfächer im Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium können ab dem Wintersemester 2024/25 (d.h. ab 01.10.2024) ohne Anfertigung einer Masterarbeit abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums ist hierfür nicht maßgeblich. 

Die fehlenden 15 ECTS der Masterarbeit werden nicht kompensiert. Der Studiengang kann dann also nach Erreichen von 105 ECTS (im Falle eines Erweiterungsfaches mit 120 ECTS) bzw. 75 ECTS (im Falle eines Erweiterungsfaches mit 90 ECTS) abgeschlossen werden. 

Über diese Abschlussmodalität wird vom Zentralen Prüfungsamt Master of Education ein Zertifikat und ein Transcript of Records ausgestellt. Diese Dokumente sind beim Zentralen Prüfungsamt zu beantragen (mit diesem Formular).

Die Dokumente zum Erweiterungsfach können nur ausgehändigt werden, sofern ein lehramtsbezogener Studiengang, der den Zugang zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ermöglicht, erfolgreich abgeschlossen wurde (Master of Education für das Lehramt Gymnasium oder Staatsexamensprüfung). Wurde dieser Abschluss nicht im Studiengang Master of Education an der Universität Freiburg erworben (sondern z.B. an einer anderen Hochschule), sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizufügen (beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis). Bei Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist überdies ein Anerkennungsbescheid des Abschlusses durch das Regierungspräsidium Tübingen beizufügen.

Das Zertifikat berechtigt zur Aufnahme eines dritten Faches im Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg. Wird das Drittfach im Vorbereitungsdienst durch das Zertifikat (und nicht durch ein Zeugnis) nachgewiesen, ist ein Fächertausch zu Beginn des Vorbereitungsdienstes nicht möglich.

Unbenommen bleibt das Recht, den Studiengang regulär mit einer Masterarbeit abzuschließen.

Wenn Sie vor Ihrem Master-Studium keinen 2-Hauptfächer-Bachelor an der Universität Freiburg studiert haben (also z.B. einen lehramtsbezogenen Bachelor an einer anderen Universität gemacht oder keinen lehramtsbezogenen Bachelor studiert haben), dann müssen Sie evtl. Leistungen nachholen. Beachten Sie bitte, dass dies auch Studierende betrifft, die während des Master of Education den Hochschulstandort wechseln.

Wenden Sie sich hierzu an die Studiengangkoordinationen Ihrer Fächer. Dort wird geprüft, ob (und wenn ja, welche) Leistungen nachzuholen sind. Bitte tun Sie dies im eigenen Interesse frühzeitig, also unmittelbar nachdem Sie sich in den Master of Education an der Universität Freiburg immatrikuliert haben.

Auch für den Bereich Bildungswissenschaften muss geprüft werden, ob evtl. Leistungen nachzuholen sind. Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn Dr. Johannes Vollmer.

Studierende, die eines der oben genannten Kriterien erfüllen, benötigen für die Ausstellung der Abschlussdokumente Bescheinigungen (je eine für beide Fächer sowie eine für den Bereich Bildungswissenschaften) über die nachgeholten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn in einem oder beiden Fächern keine Leistungen nachgeholt werden mussten. Die Bescheinigungen erhalten Sie von den für Ihre Fächer zuständigen Prüfungsämtern. 

Die genannten Bescheinigungen (Original oder beglaubigte Kopie) fügen Sie am Ende Ihres Studiums dem Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente bei (bitte sehen Sie davon ab, diese vorzeitig beim Zentralen Prüfungsamt vorzulegen).

Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen formlosen schriftlichen Antrag (per Post, nicht per Mail) auf Nachteilsausgleich für den Studienbereich der Bildungswissenschaften beim Prüfungsausschuss des Master of Education stellen.

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.

Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen

  • Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund der Beeinträchtigung erschwert.
  • Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.

Beispiele für Nachteilsausgleiche

  • Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
  • Pausen in Prüfungen
  • Separater Raum während der Prüfung
  • Fristverlängerung von Abgabeterminen
  • Nutzung technischer Hilfsmittel

Der Antrag muss schriftlich (formlos) beim Prüfungsausschuss des Master of Education gestellt werden (per Post, nicht per Mail) :

Zentrales Prüfungsamt Master of Education

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Bismarckallee 22

79085 Freiburg

 

Wichtig: Es gibt keinen Briefkasten für einen persönlichen Einwurf!!!

 

Der Antrag sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.

Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.

Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden.

 

Ansprechperson im Zentralen Prüfungsamt Master of Education:

PD Dr. Sebastian Schwenzfeuer

Geschäftsführung des Zentralen Prüfungsamtes Master of Education

E-Mail: sebastian.schwenzfeuer@zv.uni-freiburg.de

 

Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium / Berufliche Schulen kann seit Januar 2020 im sogenannten ‘Gasthörerstatus’ begonnen werden. Beachten Sie bitte die Informationen des Kultusministeriums hier.

Bemerkungen zu den dort genannten Eckpunkten:

  • Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit im Bereich Bildungswissenschaften: Damit für eine geplante Einreichung der Arbeit am 15.01. ein viermonatiger Bearbeitungszeitraum  gewährleistet werden kann, muss der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens bis 15.08. beim Zentralen Prüfungsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Studienfächer ggf. abweichende Fristen gelten. Empfehlenswerter ist aber eine Studienplanung, die eine Einreichung der Masterarbeit bereits vor der Weihnachtspause vorsieht. Nur so führt die sechswöchige Begutachtungszeit nicht zu zeitlichen Schwierigkeiten bei der Ausstellung der Abschlussdokumente (bitte beachten Sie hierzu die Informationen weiter oben auf unserer Homepage).
  • Bescheinigungen über die Einreichung der Masterarbeit erhalten Sie beim jeweils zuständigen Prüfungsamt (d.i. das Prüfungsamt desjenigen Faches, in welchem die Masterarbeit angefertigt wird). Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Bescheinigung in der Regel einige Werktage dauert.
  • Bestehensbescheinigungen erhalten Sie auf schriftlichen begründeten formlosen Antrag (nur per Post,  nicht per E-Mail) vom Zentralen Prüfungsamt. Diese können ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn alle Leistungen des Studiengangs (in beiden Fächern, in den Bildungswissenschaften, die Schulpraxis sowie die Note der Masterarbeit) verbucht sind. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Bescheinigung in der Regel einige Werktage (ab Antragseingang) dauert.
  • Referendare im Gasthörerstatus haben keinen Anspruch auf vorzeitige Verbuchung von Leistungen. Bitte bedenken Sie dies bei Ihren Planungen.
  • Sollten Sie während Ihrer Zeit als Gasthörer im Vorbereitungsdienst eine Prüfung an der Universität nicht bestehen, müssen Sie dies dem Regierungspräsidium umgehend melden. Die Meldung erfolgt durch Vorlage des entsprechenden Bescheides.

Weitere Informationen: