Sie haben weitere Fragen zum Lehramtsstudium an der Universität? Schreiben Sie uns eine Mail an: lehramtsberatung@face.uni-freiburg.de
Alle Anlauf- und Beratungsstellen rund um das Lehramtsstudium an den Freiburger Hochschulen sowie außerhalb der Hochschulen finden Sie auf der Seite Seite Beratung & Kontakt.
Sie erhalten die Zugangsdaten jährlich automatisch, solange Sie das SPS noch nicht absolviert haben.
Sie finden auf der Anmeldeseite des Praxissemesters die Schulen angegeben, bei denen das Praktikum durchgeführt werden kann. Darunter finden sich auch private Gymnasien – aber nicht alle privaten Schulen, die es in Baden-Württemberg gibt.
Ausführliche Hinweise zum Anmeldeverfahren zum Schulpraxissemester im Master of Education finden Sie auf der Seite zum SPS.
Nein, im Praxissemester spielt dies noch keine Rolle. Wenn Sie allerdings Ihr Referendariat an einem Beruflichen Gymnasium absolvieren, müssen Sie eine zusätzliche Lehrprobe an einem allgemeinbildenden Gymnasium ablegen, um später die Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums zu bekommen.
Nein, Semestertickets gibt es nur für den Nahverkehr am Hochschulstandort, an dem man immatrikuliert ist.
Grundsätzlich ist das möglich. Die Frage ist aber, inwiefern es wirklich sinnvoll ist. Mit den beiden Praktika während des Studiums haben Sie Gelegenheit zwei verschiedene Schulen mit ihren jeweiligen Schulkulturen kennenzulernen. Sie sollten diese Gelegenheit nutzen.
Die Begleitveranstaltungen finden an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt, in dessen Einzugsbereich Ihre Schule liegt.
Beachten Sie, dass es in manchen ‚kleinen‘ Fächern sein kann, wie z.B. Russisch oder Chinesisch, dass die Ausbildung in diesen Fächern an einem anderen Seminar stattfindet.
Nein, Sie können sich bei der Online-Anmeldung zum SPS an bis zu fünf allgemeinbildenden Gymnasien oder beruflichen Schulen in ganz Baden-Württemberg vormerken lassen. Mögliche Schulen werden Ihnen im Online-Portal angegeben. Die Begleitveranstaltungen finden dann an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt, in dessen Einzugsbereich die Schule liegt, die Ihnen zugeteilt wird.
Ja, je nach individuellem Studienverlauf kann das durchaus sinnvoll sein und ist ohne weiteres möglich.
Das Schulpraxissemester ist als Vollzeitpraktikum konzipiert. Sie sollten sich die Zeit nehmen, um das Schulleben und Unterrichtsgeschehen in all seinen Facetten kennenzulernen: durch Hospitationen, eigenen Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Konferenzen, Veranstaltungen an der Schule. Auch die Begleitveranstaltungen am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte müssen Sie zeitlich einplanen. Berücksichtigen Sie diese Anforderung bereits im Vorfeld bei ihrer Studien- und Finanzplanung.
Diese im Studienverlauf für das 3. Semester vorgesehenen Veranstaltungen finden im Anschluss an das Praxissemester, also ab Januar, in der Regel als Blockveranstaltungen statt.
Das Praxissemester findet von September bis Dezember statt und umfasst 16 ECTS-Punkte. Für die Zeit im restlichen Semester ab Januar sind im Studienverlaufsplan in den Fächern wie auch in den Bildungswissenschaften Blockveranstaltungen vorgesehen. Diese im Studienverlaufsplan vorgesehenen Veranstaltungen ‚füllen‘ dann auch die noch offenen 14 ECTS-Punkte für ein vollständiges Semester.
D.h. also, dass Sie in Ihrem Praxissemester keine Veranstaltungen belegen können, die durchgehend das gesamte Semester von Oktober bis Februar stattfinden.
Nein, an Schulen, die man selbst besucht hat, darf man das SPS gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht absolvieren.
Ausführliche Informationen zum SPS wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum SPS oder auf LehrerOnline Baden-Württemberg.
Im Master of Education absolvieren Sie ein 12-wöchiges Schulpraxissemester, in der Regel im 3. Master-Semester.
Das Schulpraxissemester beginnt mit dem neuen Schuljahr (Anfang September) und endet vor Weihnachten.
Ausführliche Hinweise zum Anmeldeverfahren zum Schulpraxissemester im Master of Education finden Sie auf der FACE-Seite zum SPS.
Die GymPO 2009 sieht ein 13-wöchiges Schulpraxissemester (Schulpraxis und Begleitveranstaltung) im 5. Semester vor. Der Anmeldezeitraum für die Online-Anmeldung variiert von Jahr zu Jahr (Beginn immer am 1. Schultag nach den Osterferien). Relevante Informationen und die Anmeldeplattform selbst finden Sie unter www.praxissemester-bw.de.
Wenn Sie das Schulpraxissemester nach GymPO I (2009) ablegen, können Sie sich immer nur bei entweder einem Gymnasium oder einer Beruflichen Schule anmelden. Im Zuge des Anmeldeverfahrens müssen Sie die schriftliche Rückmeldung der Schule abwarten. Bei einer Ablehnung sollten Sie sofort die nächste Anmeldung bei einer anderen Schule Ihrer Wahl folgen lassen. Das Verfahren endet erst, wenn Ihnen eine definitive, schriftliche Zusage einer Schule vorliegt.
Zum Anmeldeverfahren für das SPS im Master of Education finden Sie ausführliche Hinweise auf der FACE-Seite zum SPS.
Die Chancen sind bedingt durch die begrenzte Anzahl der Plätze eher gering. Daher erhöhen Sie Ihre Chancen, wenn Sie sich bei einer Schule im Umland bewerben, die gut mit der Regiokarte bzw. dem Semesterticket erreichbar ist: Kenzingen, Emmendingen, Waldkirch, Staufen, Bad Krozingen, Müllheim, Breisach. An entfernteren Gymnasien gibt es oft Fahrgemeinschaften nach Freiburg.
Dies ist möglich, denn das Schulpraxissemester wird überall in Baden-Württemberg anerkannt. Sie werden dann dem zuständigen Ausbildungsseminar zugeordnet.
Das Schulpraxissemester kann nur in Baden-Württemberg absolviert werden, da es Bestandteil des baden-württembergischen Lehramtsstudiums ist.
Allerdings können unter bestimmten Bedingungen auch Praktika im Ausland teilweise anerkannt werden. Genauere Informationen finden Sie auf der FACE-Seite zum Auslandsaufenthalt.
Ausführliche Informationen zu Inhalten und Ablauf des Schulpraxissemesters fnden Sie auf der FACE-Seite zum SPS. Die Zielsetzung im SPS, ob nach GymPO oder im Master of Education hat sich nicht geändert.
Im Master of Education werden die 16 ECTS-Punkte vom Prüfungsamt M.Ed. verbucht.
Bei der GymPO wird dies weder von der Uni noch vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) übernommen, sondern Sie müssen die Bescheinigung über das bestandene Schulpraxissemester (SPS) selbst aufbewahren, bis Sie sich zur Wissenschaftlichen Prüfung (Staatsexamen) anmelden. Erst in diesem Zusammenhang wird der Nachweis über das Bestehen des SPS dem LLPA vorgelegt. Am besten lassen Sie sich noch eine beglaubigte Kopie zusätzlich ausstellen.
Unter bestimmten Bedingungen können maximal 8 der verpflichtenden 12 Wochen Schulpraxis des Schulpraxissemesters anerkannt werden. 4 Wochen müssen an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.
Ausführliche Informationen zum Schulpraxissemester im Ausland finden Sie auf der Seite zum Auslandsaufenthalt.