In Abstimmung mit Vertreter*innen der Hochschulpartnerschulen und Forschenden entwickelte das Praxiskolleg einen Code of Conduct mit Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Hochschulen.

Hintergrund

Hochschulen sind insbesondere in der Unterrichts- und Bildungsforschung auf die Mitwirkung von Schulen angewiesen. Auch die Hochschulpartnerschulen berichten von zahlreichen Anfragen für Befragungen und Erhebungen verschiedenster Arten. Gemeinsam wurde ein Leitfaden für die Zusammenarbeit entwickelt.

In der nun vorliegenden Fassung beinhaltet der Code of Conduct für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen in der Forschung als Grundsätze die Partizipation, Kooperation und Ko-Konstruktion und das Ausloten gemeinsamer Interessensfelder. Für alle Beteiligten ist die Wahrung der Autonomie und die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit eine wichtige Basis. Gegenseitig die Leistungen zu würdigen und auch Einzelbeiträge im kooperativen Arbeiten und Lernen sichtbar zu machen, stärkt das Gleichgewicht eines Gebens und Nehmens, das möglichst ohne Zeitdruck erfolgen sollte. Um bei den Forschungsprojekten eine Kooperation auf Augenhöhe zu erreichen, ist im Code of Conduct sowohl die detaillierte Absprache der Forschenden mit den Schulen vorab als auch eine Rückmeldung der Projektergebnisse an die teilnehmenden Schulen im Nachgang als Teil einer respektvollen Zusammenarbeit formuliert. Damit heben sich diese Kooperationsleistungen stark von der leider noch teilweise vorherrschenden asymmetrischen Geber-Nehmer-Kultur in Forschungskooperationen ab.

Dr. Martina von Gehlen

Webversion des Code of Conduct

Code of Conduct

Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Schulen, insbesondere

  • Forschenden der Hochschulen
    Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (ALU), Pädagogische Hochschule Freiburg (PH) und
  • Hochschulpartnerschulen und anderen Schulen:
    Schulvertreter*innen (Schulleitungen, Lehrkräften, Schüler*innen)

Dr. Martina von Gehlen, Ulrike Dreher, Barbara Müller, Prof. Dr. Lars Holzäpfel, Prof. Dr. Wolfgang Hochbruck (Praxiskolleg/FACE) / Ina Kordts, Mona Weinhuber, Heike Ehrhardt (Forschende ALU/PH Freiburg) / Vertreter*innen von Hochschulpartnerschulen und das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Schule und Bildung
Stand: 20.05.2019

Dieser Code of Conduct soll die Grundsätze für eine respektvolle Zusammenarbeit von Forschenden im Rahmen von Projekten der Unterrichts- und Bildungsforschung mit Schulen bzw. deren Vertreter*innen beschreiben. Diese Verhaltensregeln wurden im Dialog mit den beteiligten Akteur*innen erarbeitet[1] und sollen eine Orientierung bieten, um im gemeinsamen Einverständnis auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Der Code of Conduct basiert auf gemeinsamen Werten und Regeln der Zusammenarbeit. Die Ziele und Aufgaben der jeweiligen Akteur*innen werden berücksichtigt und entsprechend umgesetzt.

[1] Grundlage dieses Code of Conduct sind die Ergebnisse von Arbeitsgruppentreffen verschiedener Akteure, in denen jeweils mögliche Grund-sätze der Zusammenarbeit von Forschung und Schule diskutiert wurden:
1. Im Rahmen der FACE Veranstaltung am 3.6.2017 an der PH mit Forscher*innen von FACE, dem Team des Praxiskollegs und der (damaligen) Stabsstelle Lehrer*innenbildung der ALU.
2. Im Rahmen eines Treffens der Hochschulpartnerschulen am 14.6.2018 an der Albert-Ludwigs-Universität mit Vertreter*innen des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung Schule und Bildung.

Kernaufgabe der Schule ist Unterricht und Erziehung. Forschung in Schulen kann nur unter freiwilliger Beteiligung aller Beteiligten gute und valide Ergebnisse liefern.

Die Forschenden stehen dafür ein, dass der Erhebung ein maßgebliches pädagogisch-wissenschaftliches Interesse zu Grunde liegt und zu erwarten ist, dass neue Erkenntnisse in bedeutendem Umfang mit Relevanz für den schulischen Bereich gewonnen werden. Zudem können diese Erkenntnisse nur an Schulen selbst gewonnen werden, wobei darauf geachtet wird, dass die Belastung der Schule/n so gering wie möglich gehalten wird. Denn die Kernaufgabe von Schule ist es, guten Unterricht für die Schüler*innen zu gewährleisten. Für Forschung darf deshalb kein Unterricht ausfallen – die Belange der Schule haben Vorrang.

Schulische Partner wünschen sich in der Zusammenarbeit oftmals ein wirklich umsetzbares Ergebnis, das einen Nutzen für die Schule bringt. Forschende sind aufgefordert, den Nutzen und Hintergrund ihres Forschungsinteresses für die schulischen Partner aufzuzeigen und ggf. theoriebasiert aber zielgruppenorientiert erläutern zu können.

Die Passung von Inhalt und Zeit spielt eine maßgebliche Rolle für eine gute Integration von Erhebungen bzw. Forschungen in den laufenden Unterrichtsbetrieb. Die Sichtweise der Expert*innen der Schulpraxis kann bereits frühzeitig in der Entwicklungsphase der Fragestellung und der Forschungsinstrumente Berücksichtigung finden, sofern die schulischen Kooperationspartner hierfür Interesse signalisieren. Die Forscher*innen gewährleisten bei der Anfrage einen Einblick in das Forschungsthema und unterstützen die Schule bei der zeitlichen Planung bestmöglich. Die Anpassung der Zeitplanung an den Schuljahresplan ist äußerst gewinnbringend für beide Seiten. Ein ausreichender Vorlauf ist für die Schulen wichtig, z. B empfiehlt es sich bereits im April des Vorschuljahres Anfragen an Schulen für das nächste Schuljahr zu stellen. Darüber hinaus ist bei der Kooperation mit Schulen in der Forschung eine zielgruppenorientierte Sprache als Basis der Verständigung wichtig.

Nach Auskunft des Kultusministeriums Baden-Württemberg bedürfen Erhebungen, insbesondere Umfragen in Schulen durch Personen oder Institutionen außerhalb der Schulverwaltung, einer Genehmigung (Ziffer 4.1 der Verwaltungsvorschrift „Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen“). Die Zustimmung der Schulleitung ist ausreichend, wenn das Forschungsvorhaben nur in einer Schule durchgeführt wird. Die Schulleitung entscheidet insbesondere bei umfangreichen Erhebungen darüber, inwieweit die Lehrerkonferenz oder ggf. die Schulkonferenz als gemeinsames Organ aller an der Schule Beteiligten informiert wird und in den Genehmigungsprozess einzubeziehen ist. Sobald mehrere Schulen involviert sind, müssen weitergehende Genehmigungen eingeholt werden.

Die Genehmigung erfolgt in folgenden Stufen:

  1. eine Schule: Schulleitung
  2. mehrere Schulen eines Schulträgers: Zustimmung der geschäftsführenden Schulleitung im Benehmen mit den betroffenen Schulleitungen
  3. mehrere Schulen eines Regierungsbezirks (sofern mehrere Schulträger betroffen sind): Regierungspräsidium (RP)
  4. Schulen mehrerer RP-Bezirke: Kultusministerium (KM)
  5. Schulen mehrerer Bundesländer: Kultusministerien der Bundesländer

Dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der Befragung sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • eine ausführliche Projektbeschreibung
  • die Fragebögen bzw. Interviewleitfäden, die verwendet werden sollen
  • ein (Muster-) Schreiben an die Schulen, die Erziehungsberechtigten und evtl. die betroffenen Lehrkräfte und Schüler*innen, in dem über die Studie informiert wird. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme muss explizit hingewiesen werden.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Auch hier muss über die Studie informiert werden und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen werden.

Nähere Informationen unter:
https://www.ph-freiburg.de/forschung/service-fuer-die-forschung/forschungsdrehkreuz-schule.html
sowie http://www.forschungsdaten-bildung.de/genehmigungen

Wenn die Genehmigung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eingeholt wird, informiert diese Behörde das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schulen liegen, in denen geforscht wird, über die Genehmigung des Forschungsvorhabens. Eine Information von Seiten des Forschungsprojekts an die untergeordnete Behörde ist daher nicht notwendig.

Das Forschungsvorhaben in einer Schule kann nur mit Einverständnis der Schulleitung sowie der Beteiligten und Betroffenen durchgeführt werden. Das Einverständnis ist vor der Durchführung einzuholen. Dabei sind einerseits die gängigen Vorschriften zum (Daten-)Schutz der Schüler*innen als Zielgruppe zu beachten und darüber hinaus auch die Lehrkräfte oder andere betroffene Personen zu berücksichtigen.

Wenn minderjährige Schülerinnen und Schüler befragt werden, ist das schriftliche Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Eltern müssen umfassend über Sinn und Zweck der Studie informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme ihrer Kinder sowie darauf hingewiesen werden, dass eine Nichtteilnahme mit keinerlei Nachteilen verbunden ist. Eine ausführliche Information der Eltern empfiehlt sich mit Einwilligung der Schüler*innen auch, wenn die befragten Schüler*innen bereits volljährig sind. Das Einholen der Einverständniserklärungen ist Aufgabe der Forschenden und nicht der beteiligten Lehrkräfte, auch wenn diese im engeren Kontakt mit den Schüler*innen stehen.

Wenn die Genehmigung vorliegt, sind alle Beteiligten und Betroffenen vor (!) Beginn des Forschungsvorhabens in der Schule umfassend und frühzeitig zu informieren. Fragen werden vor, während und nach Beginn der Forschungsarbeit beantwortet, falls Gründe der Geheimhaltung nicht dagegen stehen.

  • Es gibt vielfältige Wege, mit Schulen in Kontakt zu treten. Oftmals werden persönliche Kontakte zuerst genutzt. Vor der Durchführung eines Forschungsprojekts ist immer die Schulleitung zu informieren.
  • Alle beteiligten Lehrkräfte und betroffenen Proband*innen werden ausreichend über das Vorhaben, den Umfang der erforderlichen Leistungen und die zeitliche Dauer informiert. Dies kann mündlich, z. B. in Rahmen einer Gesamtlehrerkonferenz (GLK), erfolgen oder schriftlich in Form eines Anschreibens.

Besondere Bedeutung haben Forschungen, in die minderjährige Schüler*innen einbezogen sind – hier werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich ausreichend informiert und vorab deren Einverständnis eingeholt.

Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, ist zu beachten, dass die erhobenen Daten ausschließlich für Forschungszwecke weiterverarbeitet werden dürfen. Die gängigen Vorschriften zum Datenschutz aller Beteiligten sind jederzeit zu beachten. Alle beteiligten Personen sollten zudem darüber informiert werden, dass aufgrund der Anonymisierung der Daten keinerlei Rückschlüsse auf Schüler*innen, Lehrkräfte, Klassen oder Schulen möglich sind.

Sowohl in der Vorbereitung als auch im Zuge der Durchführung, Auswertung und in der Ergebnisphase ist die Forscherin/der Forscher mit der/den beteiligten Lehrkraft/Lehrkräften im engen Austausch über die Inhalte, Methoden und Kontexte der Forschungszusammenarbeit. Um Schlussfolgerungen zu verifizieren ist es z. B. bei pädagogischen Aussagen wichtig, dass Forschende bei den beteiligten schulischen Partnern Rückfragen stellen. Während der Kooperation wird eine offene Haltung bei allen Beteiligten erwartet. Dazu gehört, die gegenseitige Expertise anzuerkennen.

Nur in der gemeinsamen Ko-Konstruktion kann eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gelebt werden. Durch diese enge Zusammenarbeit im Dialog weitet sich der Blick, und die Expertise der Partner*innen kommt zum Tragen. Während der Kooperation wird eine offene Haltung bei allen Beteiligten erwartet.

Dialog auf Augenhöhe bedeutet für die Kooperationspartner*innen:

  • die Grundregeln der Kommunikation beachten:
    – Zuhören ist die Grundlage des gegenseitigen Verständnisses
    – Ausreden lassen gibt Raum zur Entwicklung von Gedankengängen
  • die Berechtigung jeder Sichtweise anerkennen – bei Zweifel oder Unklarheiten ist die gegenseitige Nachfrage gewünscht
  • den Fokus auf die Gemeinsamkeiten legen, um die Verbindung zur Fragestellung zu fördern
  • neue tiefere Einblicke als Gewinn beider Seiten erhalten
  • echtes Interesse an der Sichtweise der Praxispartner, das die Qualität der Kooperation ausmacht, entwickeln

Das Forschungsprojekt informiert die Beteiligten der Schule über die Forschungsergebnisse in geeigneter Form, z. B. in einem Nachgespräch, im Rahmen eines Vortrags in der GLK oder ggf. auch durch die Zusendung der Veröffentlichung der Ergebnisse. Um die freiwillige Teilnahme der Schulvertreter*innen, die ohne Deputatsnachlass erfolgt, anzuerkennen, erhalten Schulleitung und beteiligte Lehrkräfte eine Kurzbeschreibung des Forschungsprojekts. In diesem Text werden im Sinne eines Abstracts die Forschungsfrage und die Leistung der Schule dargestellt. Sie wird als Ausdruck des Danks der Schule zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt und ggf. mit einer Webseite des Forschungsprojekts verlinkt.

Das Praxiskolleg wird über die Zusammenarbeit mit der Hochschulpartnerschule informiert.

Schüler*innen und Lehrkräfte können für ihre Teilnahme an einer wissenschaftlichen Erhebung keine finanzielle Aufwandsentschädigung oder Geschenke erhalten. Damit soll verhindert werden, dass sich die Schulen auf Grund eines finanziellen Anreizes für die Teilnahme entscheiden. Auf Anreize jeglicher Art und Höhe soll daher verzichtet werden.

Wünschenswert ist die Rückspiegelung der Ergebnisse im Rahmen eines umfangreicheren Fortbildungsangebots. Die Schulleitungen und das Kollegium von Schulen sind an einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Hochschulen interessiert. Der Kontakt zwischen den Hochschulen und Schulen soll daher kontinuierlich weiter gepflegt und ausgebaut werden. Dies kann insbesondere auf der Basis einer Hochschulpartnerschaft erfolgen, in der eine enge institutionelle Zusammenarbeit durch eine Kooperationsvereinbarung besiegelt wird.

Im Folgenden werden die zentralen Schritte in Form einer Checkliste aufbereitet. Die Reihenfolge ist nicht verpflichtend und kann für das eigene Forschungsvorhaben entsprechend in sinnvoller bzw. notwendiger Weise modifiziert werden.

Notwendige Schritte vor der Durchführung des Forschungsvorhabens:

  • Erforderliche Genehmigung(en) bei der Schulleitung (der Schulkonferenz), Regierungspräsidium und/ oder Kultusministerium einholen (siehe Abschnitt 4).
  • Kontakt zur Schule herstellen.
  • Schulleitung über das Vorhaben informieren.
  • In Austausch mit den betroffenen Lehrkräften und Proband*innen treten, um über das Vorhaben, den Umfang der erforderlichen Leistungen und die zeitliche Dauer zu informieren.
  • Einverständnis aller Beteiligten einholen und dabei auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinweisen.
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte schriftlich informieren und vorab Einverständnis einholen, sofern minderjährige Schüler*innen in die Forschung einbezogen sind.
  • Durchführung mit den Lehrkräften abstimmen (Schulrhythmus beachten, z. B. Ferienzeiten oder Prüfungszeiten), Lehrkräfte informieren und in den Prozess einbeziehen (z. B. Pretest von Fragebögen), wenn Interesse besteht. Ansonsten die Belastung für die Lehrkräfte so gering wie möglich halten.
  • Praxiskolleg über die Zusammenarbeit mit der Hochschulpartnerschule informieren.

Notwendige Schritte nach der Durchführung des Forschungsvorhabens:

  • Dank an die Schulleitung und an alle Beteiligten.
  • Forschungsergebnisse in geeigneter Form an die Beteiligten der Schule zurückspiegeln (z. B. Nachgespräch, Vortrag o.ä.).
  • Abstract für die Webseite der Schule und von FACE/Praxiskolleg verfassen (ggf. mit Link zur Webseite des Forschungsprojekts).
  • Veröffentlichung der Ergebnisse an die Schule schicken.
  • Projektebene: Der vermittelnden Stelle (Praxiskolleg, Forschungsreferat) Rückmeldung geben, welche Zusammenarbeiten erfolgten, und ggf. Ergebnisse mit der Schule im Rahmen eines Schulnetzwerktreffens vorstellen.

Download des Code of Conduct

Der vollständige Code of Coduct steht Ihnen in Form einer PDF-Datei zum Download bereit:

School-of-Education-FACE_Code-of-Conduct_2019.pdf

Veröffentlichung des Code of Conduct

Der Code of Conduct wurde im Rahmen der Broschüre:

“Herausfordernde Situationen rund um den Lehrberuf – Fragen und Antworten.

Forschungsergebnisse aus dem interdisziplinären Promotionskolleg CURIOUS und Leitlinien für die Zusammenarbeit von Forschung und Schule”

veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Broschüre und die Downloadversionen finden Sie auf der Webseite zur Broschüre.

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