An der Lehramtsberatung für gymnasiales Lehramt begegnen wir immer wieder Annahmen zum Lehramtsstudium und Referendariat, die nicht stimmen, oder wir treffen auf Studierende, denen wichtige Informationen für Ihren Ausbildungsweg zur Lehrer*in nicht bekannt sind. Einige dieser Punkte haben wir auf unserer neuen Postkarte „Mythos oder Wahrheit“ zusammengestellt. An dieser Stelle möchten wir die einzelnen Aspekte etwas ausführlicher beleuchten und Ihnen nützliche Hinweise zur Verfügung stellen.

1. Auch Lehramtsstudierende der Uni erhalten und benötigen einen PH-Account.[simple_tooltip content=‘Wahrheit! Durch die Kooperation zwischen Universität und Pädagogischer Hochschule Freiburg werden Sie im Laufe Ihres Studiums mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Lehrveranstaltungen an der PH besuchen. Hierfür erhalten Sie bei der Immatrikulation in den polyvalenten Bachelorstudiengang einen PH-Account, um Zugang zur dortigen Ilias-Plattform zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.‘]
2. Für den Master of Education ist eine fristgerechte Bewerbung nötig, bei der Zulassungsbeschränkungen und Sprachvoraussetzungen zu beachten sind.[simple_tooltip content=‘Wahrheit! Wenn Sie den polyvalenten Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption abgeschlossen haben und Ihr Studium im Master of Education fortsetzen möchten, müssen Sie sich hierfür erneut bewerben. Beachten Sie, dass derzeit die Fächer Sport und Politikwissenschaft im Master of Education zulassungsbeschränkt sind. In den meisten geisteswissenschaftlichen Fächern müssen Sprachvoraussetzungen erfüllt werden. Die Fristen, Zulassungsbeschränkungen oder Sprachvoraussetzungen für die einzelnen Fächer finden Sie hier.
Informationen zu den Sprachnachweisen für den Master of Education finden Sie hier.‘]
3. Bei der Bewerbung für das Referendariat (immer 15.03.-15.06. des Vorjahres) muss der Nachweis eines Betriebs- oder Sozialpraktikums vorliegen.[simple_tooltip content=‘Wahrheit! Nach Ihrem Studium durchlaufen Sie das Referendariat, um Ihre Fächer anschließend unterrichten zu dürfen. Abhängig von Ihren Fächern müssen Sie bei der Bewerbung für das Referendariat ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen. Dieses Praktikum ist nicht Teil des Studiums und muss von Ihnen selbst organisiert werden. Alle Informationen dazu und eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie hier.‚]
4. Der Besitz eines Pferdes und die Abschlussnote des Bachelors und Masters beeinflussen die Ortszuweisung für das Referendariat.[simple_tooltip content=‘Mythos! Bei der Zuteilung für das Referendariat werden zwar tatsächlich sogenannte Sozialpunkte berücksichtigt. Diese beziehen sich auf gesundheitliche Einschränkungen, den Familienstand, Kinder, die Pflege von Angehörigen oder eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Besitz eines Pferdes oder Haustieres gehört aber nicht zu diesen Punkten. Die Abschlussnoten des Bachelor- und Masterstudiums spielen übrigens auch keine Rolle für die Ortszuweisung im Referendariat. Sie werden erst für die spätere Einstellung relevant.‚]
5. Für die Einstellung nach dem Referendariat sind Sozialpunkte entscheidend.[simple_tooltip content=‘Mythos! Für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst spielen die Sozialpunkte bis auf ganz spezielle Härtefälle keine Rolle mehr. Stattdessen ist die sogenannte Leistungsziffer entscheidend. Sie setzt sich aus den Noten des Bachelor- und Masterabschlusses sowie der abschließenden Staatsprüfung (also der Note, mit der Sie das Referendariat abschließen) zusammen. Informationen dazu finden Sie hier.‚]
6. Eine psychotherapeutische Behandlung schließt eine spätere Verbeamtung aus.[simple_tooltip content=‘Mythos! Bei der Verbeamtung wird neben der Leistungsziffer auch die gesundheitliche Eignung berücksichtigt. Bei der amtsärztlichen Untersuchung ist deshalb die Prognose bezüglich der gesundheitlichen Entwicklung entscheidend. Eine Verbeamtung kann verwehrt werden, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder eine erheblich geringere Lebensdienstzeit durch regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfall über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich ist.
Seit 2013 liegt die Beweislast in einem solchen Fall allerdings beim Dienstherrn.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist also grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung. Aus Sorge vor Problemen bei der Verbeamtung sollten Sie auf keinen Fall eine notwendige Behandlung ablehnen oder eine durchlaufene Behandlung verschweigen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu Fragen haben oder nach geeigneten Anlaufstellen rund um dieses Thema suchen. Unsere Beratung ist immer vertraulich.‘]
7. Wer Wirtschaftswissenschaft auf Lehramt an der Universität studiert, kann später auch an Beruflichen Schulen unterrichten.[simple_tooltip content=‘Mythos! Um an den Beruflichen Schulen – inkl. Berufliches Gymnasium bzw. Wirtschaftsgymnasium – die Fächer aus dem Bereich Wirtschaft zu unterrichten, muss man Wirtschaftspädagogik bzw. analoge Studiengänge studieren, die in Baden-Württemberg an den Unis in Hohenheim, Mannheim oder Konstanz angeboten werden und die dort jeweils mit einem weiteren allgemeinbildenden Fach kombiniert werden können.‘]
8. Mit dem Abschluss M.Ed. an der Uni hat man die Möglichkeit, auch an Beruflichen Schulen zu unterrichten.[simple_tooltip content=‘Wahrheit! In Baden-Württemberg hat die Mehrheit der M.Ed.-Absolvent*innen an der Uni auch Zugang zum Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen. Allerdings schließen die folgenden Fächer bzw. Fächerkombinationen einen solchen Zugang aus: Geographie, Wirtschaft, Latein, Griechisch sowie die Kombination Politik und Geschichte.‘]
9. Die spätere Gesamtnote Ihres Lehramtsabschlusses wird aus der Abschlussnote des Master of Education und der Abschlussnote aus dem Referendariat gebildet. [simple_tooltip content=‘Mythos! Die spätere Gesamtnote („Leistungszahl“) wird gemäß Einstellungserlass aus der Summe des Studienabschlusses und der abschließenden Lehramtsprüfung gebildet. Bei Lehramtsbewerber*innen mit Bachelor- und Masterabschlüssen wird die Leistungszahl aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung gebildet. Bachelor und Master zählen im Lehramt somit gleich viel – und zusammen wie das Referendariat.‘]
10. Die Einstellungschancen sind im Gymnasiallehramt ab 2030 laut Kultusministerium sehr gut. [simple_tooltip content=‘Wahrheit! Nach Pensionierung der sog. Babyboomer*innen und Durchschlagen von G9 werden zwischen 2030 und 2032 viele Gymnasiallehrkräfte gesucht werden, wobei die Region und die jeweiligen Fächerkombinationen eine zentrale Rolle spielen. Das bedeutet konkret: In manchen Regionen wird es weiterhin eher wenige Stellen geben, manche Fächer werden sehr viel stärker als andere gesucht sein. Näheres dazu erfahren Sie hier.‘]
Sie haben weitere Fragen zum gymnasialen Lehramt oder möchten ein Beratungsgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie gerne die Lehramtsberatung der Universität Freiburg:
lehramtsberatung@zv.uni-freiburg.de
